Sicherheitskoordinator nach Baustellenverordnung
Si Ge Ko
Zu einer guten Bauausführung gehört auch sicheres und unfallfreies Bauen. So ist es uns ein Anliegen, Sie als Bauherrn in den Fragen der Sicherheit sowie Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der Baustellenverordnung eingehend zu beraten und Ihnen zur Seite zu stehen.
Durch Erwerb der speziellen Koordinatenkenntnisse nach Baustellen Verordnung (BaustellV) gem. RAB 30 ist die Übernahme der Leistungen des Sicherheitskoordinators unsererseits möglich.